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Am Dienstag, den 28. Oktober, informierte der Staatsrat über einen Rechtsmittel, das gegen die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs zur Ergänzungswahl eines Mitglieds des Staatsrats eingelegt wurde. Um die institutionelle Stabilität zu wahren, beantragte die Staatskanzlei umgehend, den aufschiebenden Effekt des Rechtsmittels aufzuheben und die Ergebnisse zu validieren.

Bereits am Mittwoch, den 29. Oktober, gab die Verfassungsgerichtskammer der Staatskanzlei die Genehmigung, die Wahl zu bestätigen. Damit steht der Vereidigung von Monsieur Nicolas Walder, dem gewählten Staatsrat, am Donnerstag, den 30. Oktober 2025, nichts mehr im Wege. Über das laufende Gerichtsverfahren wird kein weiteres Kommentar abgegeben.

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