Genf

Neues Steuerregime: So betrifft es Ihr Auto ab 2025!

Am 13. Dezember hat der Grand Conseil den Automobilsteuersatz angepasst, um übermäßige Erhöhungen der neuen Besteuerung zu begrenzen. Autofahrer müssen keine proaktiven Schritte unternehmen, da das kantonale Fahrzeugamt (OCV) die neuen Steuerbeträge automatisch evaluiert und bis zum 30. April 2025 entsprechende Änderungsbescheideverschickt. Für Autos, die bis zum 31. Dezember 2024 zugelassen sind, gilt ein Höchstbetrag, der für die Jahre 2025 bis 2027 nicht das Doppelte der Steuer von 2024 überschreiten darf. Sollten Steuerbescheide bereits herausgegeben worden sein, erfolgt eine Rückerstattung bis spätestens zum 30. Juni 2025.

Neue Regelungen betreffen zudem Wohnmobile, Leichenschmauswagen und Einsatzfahrzeuge, die nach ihrem Gesamtgewicht besteuert werden. Steuerbescheide sollen bis zum 28. Februar 2025 zugestellt werden, und auch hier ist eine Rückerstattung im Fall einer höheren Vorauszahlung bis zum 30. Juni 2025 vorgesehen. Oldtimer unterliegen jetzt einer pauschalen Steuer von 120 Franken. Elektrofahrzeuge, die 2022 zugelassen wurden, werden weiter nach dem alten Steuersatz bis zum Ende ihrer Befreiung am 31. Dezember 2024 besteuert. Für nicht betroffene Fahrzeuge bleibt der November-Bescheid gültig, und Zahlungen können bis zum 30. Juni 2025 geleistet werden.

Quelle
Republik und Kanton Genf