Die Neugestaltung der LRDBHD hat begonnen! Diese wichtige Gesetzesreform zielt darauf ab, die Komplexität des aktuellen Rechtsrahmens zu reduzieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Seit 1. Januar 2016 in Kraft, zeigt das bestehende Gesetz erhebliche Mängel – bürokratische Hürden bremsen kreative Geschäftsideen und die unklaren Vorschriften erschweren die praktische Anwendung für alle Beteiligten.
Unter der Leitung des kantonalen Amtes für Inspektion und Arbeitsbeziehungen (OCIRT) startet ab dem 1. April 2025 eine Reihe von Workshops, um die Meinungen von Unternehmen, Anwohnern und anderen Interessierten zu sammeln. Die Rückmeldungen werden bis zum Herbst eingeholt und in zukünftige Gesetzesänderungen einfließen. Ziel ist es, ein agileres, benutzerfreundlicheres Gesetz zu schaffen, das den aktuellen Anforderungen des Sektors gerecht wird und gleichzeitig die wirtschaftliche Attraktivität Genfs steigert.
Um Transparenz zu gewährleisten, wird auf einer speziellen Webseite regelmäßig über den Fortschritt informiert. Wer up-to-date bleiben möchte, kann sich für einen Newsletter anmelden, der mehrmals jährlich verschickt wird.