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Die Uber-Chauffeure müssen jetzt strengen Regeln folgen! Der Schweizer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Partnerfirma von Uber der Gesetzgebung für Arbeitsvermittlung und Mietdienste (LSE) unterliegt. Dieses Urteil bringt Klarheit in einen verworrenen Sektor, indem es die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen präzisiert. Unternehmen müssen demnach fristgerecht Anträge stellen, um ihre Dienste weiterhin anbieten zu können.

Delphine Bachmann, Beraterin des Departements für Wirtschaft und Arbeit (DEE), betont, dass die Entscheidung sowohl den Schutz der Beschäftigten gewährleistet als auch einen fairen Wettbewerb sicherstellt. Die neuen Regeln verlangen, dass Arbeitszeiten geplant und kommuniziert werden müssen, was den Fahrern hilft, ihre Einnahmen besser zu organisieren. Auch die Einhaltung des Mindestlohns wird nun strenger kontrolliert, da die Fahrer nun unter eine Tarifvereinbarung fallen, die Feiertagsvergütung und Sonntagsarbeit umfasst.

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Diese wegweisende Entscheidung hat weitreichende Folgen: Über 600 Personen in der Branche dürften von den neuen Regelungen betroffen sein. Die Verantwortlichen müssen sich auf eine umfassende Prüfung ihrer Arbeitsmodelle durch das zuständige Amt gefasst machen.

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