Aargau reformiert Personalrecht: Whistleblowing und faire Anstellung sichern!

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Der Regierungsrat des Kantons Aargau eröffnet eine Anhörung zur Revision des Personalgesetzes, um zeitgemäße Regelungen einzuführen.

Aargau reformiert Personalrecht: Whistleblowing und faire Anstellung sichern!

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Revision des Personalgesetzes beschlossen und damit ein zentrales Vorhaben seiner HR-Strategie 2020–2026 auf den Weg gebracht. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die personalrechtlichen Rahmenbedingungen an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Zu den wesentlichen Änderungen gehört ein verbesserter Schutz für Whistleblower sowie die Einführung eines Schlichtungsverfahrens für Streitigkeiten in öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen auf kommunaler Ebene.

Regierungsrat Dr. Markus Dieth betont, dass mit diesen Anpassungen ein flexibles und transparentes Arbeitsumfeld geschaffen wird, das die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber fördert. Auch die Anstellungsverhältnisse von befristet und unbefristet Beschäftigten werden angeglichen und der Schutz bei der Meldung von Missständen optimiert. Finanziell sind die Auswirkungen moderat; insgesamt wird ein jährlicher Mehraufwand von rund 250.000 Franken erwartet, vor allem aufgrund der neuen Meldestelle für Missstände. Die öffentliche Anhörung zur Revision findet vom 29. August bis 28. November 2025 statt.