Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat beschlossen, das revidierte kantonale Energiegesetz sowie die neue Energieverordnung am 1. April 2025 in Kraft zu setzen. Diese Gesetzespakete wurden vom Grossen Rat am 23. April 2024 genehmigt, wobei die Referendumsfrist am 19. September 2024 ungenutzt verstrich. Zukünftige Baugesuche, die nach diesem Datum eingereicht werden, müssen die neuen Anforderungen erfüllen, während bis dahin eingereichte Gesuche nach altem Recht beurteilt werden.
Die Revision zielt darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben an den aktuellen Stand der Technik und erhöhte soziale Ansprüche anzupassen. Besonders im Fokus stehen Heizungs- und Elektro-Wassererwärmer-Ersetzungen. Regelungen erlauben den Austausch fossiler Heizungen durch gleichartige, falls sie günstiger als erneuerbare Alternativen sind. Zudem müssen in neuen Gebäuden und bei bestimmten Renovierungen Anteile von erneuerbaren Energien verwendet werden, wobei die Gemeinden die Möglichkeit haben, in Härtefällen Ausnahmen zu erteilen. Zur Unterstützung der Gemeinden wird eine digitale Plattform für die Verwaltung der neuen Vorgaben eingerichtet, um die energetischen Nachweise effizient zu bewältigen.