Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 3. Februar 2026, in einer entscheidenden Sitzung den Bericht und den Antrag zur Schaffung des Gesetzes über die europäischen elektronischen Mautsysteme (eMautSG) verabschiedet. Dieser Schritt ist nötig, um die EWR-Richtlinie (EU) 2019/520, die die Interoperabilität von elektronischen Mautsystemen fördert, in nationales Recht umzusetzen.

Liechtenstein, als Mitglied des EWR, ist verpflichtet, europäisches Recht im Verkehrssektor zu implementieren. Die neue Regelung ermöglicht es EETS-Anbietern, sich in einem beliebigen EWR-Mitgliedstaat zu registrieren und ihre Dienstleistungen auch in anderen EWR-Staaten anzubieten. Außerdem wird von den Mitgliedstaaten gefordert, bei Verdacht auf Nichtzahlung von Mautgebühren relevante Informationen zu Fahrzeughaltern an andere EWR-Staaten weiterzugeben. Damit müssen nun die gesetzlichen Grundlagen für diese Maßnahmen geschaffen werden.

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