Liechtenstein stärkt Finanzstabilität: EMIR-Gesetze werden reformiert!

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Die Regierung Liechtensteins genehmigt Änderungen des EMIR-Durchführungsgesetzes, um Clearing-Infrastruktur zu stärken und Risiken zu reduzieren.

Liechtenstein stärkt Finanzstabilität: EMIR-Gesetze werden reformiert!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 11. November 2025, den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des EMIR-Durchführungsgesetzes sowie weiterer Gesetze genehmigt. Diese Änderungen sind Teil der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR), die den Handel mit außerbörslichen Derivaten regelt und essentielle Bestimmungen für zentrale Gegenparteien (CCPs) und Transaktionsregister festlegt.

Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/2987, auch bekannt als „EMIR III“, werden umfassende Anpassungen eingeführt, um die Finanzstabilität im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu stärken. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, systemische Risiken zu reduzieren und die Effizienz der Clearingmärkte zu verbessern. Die Implementierung dieser Änderungen erfolgt durch Anpassungen im EMIR-Durchführungsgesetz sowie im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Zudem wird die Richtlinie (EU) 2024/2994 durch Änderungen in mehreren Gesetzen, darunter das Wertpapierfirmengesetz und das Bankengesetz, umgesetzt.

Die neuen Vorschriften treten nach der EWR-Übernahme unmittelbar in Liechtenstein in Kraft.