Neues NDfR-Gesetz: Mehr Sicherheit für Treuhänder in Liechtenstein!
Die liechtensteinische Regierung hat am 28. Oktober 2025 den Vernehmlassungsbericht zum NDfR-Gesetz verabschiedet, um die Aufsicht über Nebendienstleister für Rechtsträger zu regeln und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Neues NDfR-Gesetz: Mehr Sicherheit für Treuhänder in Liechtenstein!
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 28. Oktober 2025 den Vernehmlassungsbericht zum neuen Gesetz über Nebendienstleister für Rechtsträger (NDfR-Gesetz) verabschiedet. Auslöser hierfür war der Regulierungsbedarf, der durch die Änderung des Gewerbegesetzes im Jahr 2021 entstanden ist, als die Tätigkeiten von Dienstleistern für Rechtsträger aus dem GewG entfernt wurden. Um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen – besonders für diejenigen, die bis Ende 2025 unter dem alten Gewerbegesetz gearbeitet haben – soll nun ein eigenständiges Regime für diese Dienstleister geschaffen werden.
Das NDfR-Gesetz sieht strenge Zugangsvoraussetzungen vor und verpflichtet Betroffene zur Registrierung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein. Dabei werden auch Anpassungen am Treuhändergesetz (TrHG) und am 180a-Gesetz vorgenommen, um die Tätigkeiten der Nebendienstleister klar zu regeln. Zudem sollen neue Gebühren und Abgaben zur Finanzierung der Aufsichtstätigkeit eingeführt werden, um eine gerechte Finanzierung sicherzustellen und die Aufsichtskompetenzen der FMA zu stärken.
