Rechtsstreit: Landgericht Frankfurt verbietet rufschädigende Berichte

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Josip Heit feiert juristischen Sieg gegen "BE Conflict Management", das falsche Berichte über Apertum Holding verbreitete.

Rechtsstreit: Landgericht Frankfurt verbietet rufschädigende Berichte

Josip Heit, strategischer Berater der Apertum Holding, hat einen bedeutenden rechtlichen Sieg errungen: Das Landgericht Frankfurt/Main hat am 19. September 2025 eine umfassende einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Betreiber der Website „bekm.eu“ erlassen. Diese Plattform, die unter dem Namen „BE Conflict Management“ firmiert und ihren Sitz in Irland hat, wurde wegen der Veröffentlichung falscher und diffamierender Berichte über die Apertum Holding und Heit selbst ins Visier genommen. Insgesamt 14 rechtswidrige Äußerungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache, wurden verboten. Bei Wiederholung droht dem Betreiber ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Dieser juristische Schritt folgt einem vorherigen Erfolg der Apertum Holding im Rechtsstreit gegen die Wertpapieraufsichtsbehörde des Bundesstaates Texas (TSSB), die alle Ansprüche gegen das Unternehmen zurückgewiesen hatte. Trotz der Aufhebung einer früheren Unterlassungsverfügung durch die TSSB wollte „BE Conflict Management“ weiterhin unwahre Informationen verbreiten, was das Landgericht Frankfurt nun entschieden untersagt hat.