Tierschutz im Fürstentum: Meldefrist für Haustierhalter startet jetzt!

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Im Fürstentum Liechtenstein sind Tierhalter aufgefordert, ihre Tiere bis zur Tiererhebung 2026 dem ALKVW zu melden. Wichtige Infos hier!

Tierschutz im Fürstentum: Meldefrist für Haustierhalter startet jetzt!

Im Fürstentum Liechtenstein herrscht jetzt Alarmbereitschaft wegen möglicher Tierseuchen! Um schnell und effizient auf solche Szenarien reagieren zu können, fordert das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) alle Tierhalter auf, ihre Tiere zu melden. Betroffen sind Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, sowie Pferde, Esel, Kaninchen und Geflügel.

Das Meldesystem erfordert, dass Rinder, Schafe und Ziegen mit Ohrmarken gekennzeichnet sind, während Pferde und Esel einen Mikrochip benötigen. Alle Informationen werden in der Tierverkehrsdatenbank erfasst. Hobbytierhalter, die noch keine Meldung vorgenommen haben, erhalten das erforderliche Formular per Post, während andere das Dokument direkt von der Website des ALKVW herunterladen können. Fehlt es, kann auch direkt beim Sekretariat angefragt werden. Eine schnelle Meldung sichert die Gesundheit unserer Tiere!