Eine Autofahrerin wurde am 09. Mai 2025 in Gais gestoppt, weil ihre Sicht durch ungesicherte Ladung stark behindert war. Kurz vor Mittag entdeckten Polizeibeamte, dass die im Fahrzeug transportierten Schachteln die Sicht nach rechts erheblich einschränkten. Offensichtlich wurde auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet, was das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhte.
Die Frau sieht sich nun einer Anzeige gegenüber, da die Regeln zur Ladungssicherung nicht eingehalten wurden. Laut Vorschrift darf die Sicht aus dem Fahrzeug nicht beeinträchtigt werden, und die Ladung muss so gesichert sein, dass sie nicht verrutschen kann und keine Gefahr für andere darstellt. Im Falle einer überhängenden Ladung sind entsprechende Kennzeichnungen erforderlich, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.