Bürger aufgepasst: Vernehmlassung zur neuen Kantonsverfassung gestartet!

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Die Standeskommission startet die Vernehmlassung zur Folgegesetzgebung: Bürger und Institutionen können online Stellung nehmen.

Bürger aufgepasst: Vernehmlassung zur neuen Kantonsverfassung gestartet!

Die Standeskommission hat den zweiten Teil der Vernehmlassung zur Folgegesetzgebung der neuen Kantonsverfassung eröffnet! Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinungen und Vorschläge über die neue Mitwirkungsplattform online einreichen. Im Fokus stehen das Bürgerrechtsgesetz (BRG), das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sowie das Gesetz über den Grossen Rat (GGR). Speziell angepasst werden auch mehrere Verordnungen, die Abstimmungen, Initiativen und das Geschäftsreglement des Grossen Rates betreffen.

Mit dieser Initiative will die Standeskommission eine breite Diskussion anstoßen und allen Interessierten, einschließlich Gemeinden und Parteien, die Möglichkeit geben, aktiv an der Gestaltung der neuen Rechtsgrundlagen mitzuwirken. Die Teilnahme erfolgt über die Plattform www.mitwirken.ai.ch, die es ermöglicht, gemeinsam Stellungnahmen zu entwerfen. Die Rückmeldungen werden nach der Vernehmlassung ausgewertet und fließen in die zukünftige Gesetzgebung ein. Am 27. Oktober 2025 wird die Standeskommission in einer öffentlichen Veranstaltung im Grossen Ratssaal über die neuen Gesetzesentwürfe informieren.