Der Bund setzt die 2021 angenommene Pflegeinitiative in zwei Phasen um. Die erste Etappe, die sogenannte „Ausbildungsoffensive“, wird ab 1. Juli 2024 umgesetzt. Die Standeskommission hat nun die Details für den Kanton festgelegt. Pflegestudierende können Ausbildungsbeiträge beantragen, während Ausbildungsbetriebe sich um Betriebsbeiträge bewerben dürfen. Für die praktische Ausbildung in Spitälern und Pflegeheimen entstehen den Institutionen ungedeckte Kosten, die durch einen Beitrag von 300 Franken pro Praktikumswoche gedeckt werden.
Zusätzlich können unter 55-jährige, in Appenzell I.Rh. wohnhafte Personen, die ihre Pflegeausbildung an einer Fachschule absolvieren, persönliche Ausbildungsbeiträge beantragen. Völlzeitstudierende erhalten monatlich 1’000 Franken, wobei der Betrag für unterhaltspflichtige Eltern auf 1’500 Franken ansteigt. Teilzeitstudierende erhalten entsprechend reduzierte Beträge. Auch Grenzgänger, die in Pflegeinstitutionen im Kanton arbeiten, sind berechtigt, Beiträge zu beantragen. Das Gesundheitsamt nimmt die Gesuche ab sofort entgegen und rechnet für 2025 mit Kosten von rund 350’000 Franken, wobei der Bund bis zu 50% übernimmt.