Wichtige Neuerungen in der Düngung! Das Amt für Umwelt, das Landwirtschaftsamt und der Bauernverband haben die Düngeregeln für den Frühling überarbeitet, um den Bedürfnissen der Landwirte besser gerecht zu werden. Ab sofort gilt eine Sperrfrist für flüssigen Hofdünger in den Monaten Dezember und Januar. Dennoch können Landwirte ab dem 1. Februar 2024 wieder düngen, wenn die Temperaturtabelle dies erlaubt. Eine neue rot-grüne Kennzeichnung der Tabelle ermöglicht eine frühzeitige Düngung, selbst wenn die 5°C-Regel noch nicht erreicht ist, solange die Bedingungen stimmen.
Landwirte erhalten ab dem 15. Februar 2024 die Eigenverantwortung für die Düngung ihrer Flächen. Die hitzige Diskussion über die Düngung beginnt, während viele Standorte bereits hohe Temperaturen erleben, die einen frühzeitigen Gülleaustrag ermöglichen. Details zu den neuen Bestimmungen werden auf der Webseite des Kantons bereitgestellt, und eine Informationsveranstaltung ist für den 8. März 2024 angesetzt. Die Auswirkungen dieser Regelungen werden weiterhin evaluiert, um sicherzustellen, dass alle Interessen berücksichtigt werden.
Unterschiede im Fortschritt der Vegetation im Übergang zwischen Winter und Frühling.