Im Appenzeller Volksfreund wurde kürzlich ein Kommentar veröffentlicht, der behauptet, dass die neue Kantonsverfassung zu einem Massivabbau von Volksrechten führe. Besonders beim Initiativrecht und Steuerrecht seien entscheidende Regelungen verschoben worden. Laut der neuen Verfassung sind die Grundsätze für das kantonale Initiativrecht nun verankert, während spezifische Regelungen in ein Gesetz über die politischen Rechte ausgelagert werden. Dies soll die Verfahrensweise klarer und transparenter gestalten.
Bezüglich der Steuerkompetenzen bleibt die Verantwortlichkeit der Landsgemeinde zur Verabschiedung des Steuergesetzes bestehen. Der Grosse Rat legt jedoch das Steuermass fest, was laut Kritikern einen Abbau der Mitsprache darstellt. Auch das Thema Notrecht wird in der neuen Verfassung behandelt, indem Grundsätze festgelegt werden, während die Umsetzung in einem separaten Gesetz geregelt wird. Die versprochene Schließung einer verfassungsrechtlichen Lücke soll laut den Begründungen der Verantwortlichen jedoch nicht zu einem Verlust an Volksrechten führen.