Psychiatrische Versorgung im Appenzell: Zugang ab 2026 gesichert!
Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. sichert bis 2029 den Zugang zur psychiatrischen Versorgung durch neue Vereinbarungen.
Psychiatrische Versorgung im Appenzell: Zugang ab 2026 gesichert!
Der Kanton Appenzell I.Rh. unternimmt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung! Die Standeskommission hat zwei wegweisende Leistungsvereinbarungen mit dem Spitalverbund Appenzell A.Rh. und der Psychiatrie St.Gallen genehmigt, die ab 2026 gelten. Diese Vereinbarungen garantieren den Zugang zu Ambulatorien und Tageskliniken bis 2029 – eine wichtige Entlastung für Innerrhoder Patientinnen und Patienten, die bisher auf externe Angebote angewiesen waren.
Die Nachfrage nach psychiatrischen Leistungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die bestehenden Angebote im Kanton sind jedoch unzureichend, sodass viele Betroffene auf Einrichtungen in Herisau, Heiden oder St.Gallen ausweichen müssen. Dank der neuen Regelungen wird nun sichergestellt, dass die Versorgung im Kanton selbst nicht nur möglich, sondern auch nachhaltig ist. Die zusätzlichen jährlichen Kosten belaufen sich auf etwa 220.000 Franken, die bereits im Budget für 2026 eingeplant sind. Das Gesundheits- und Sozialdepartement wird die finanziellen Beiträge fortlaufend anpassen, sollte sich die Nachfrage ändern. Ein klarer Schritt in die richtige Richtung für die psychische Gesundheit der Bevölkerung!