Alarmstufe Rot: Vogelgrippe zwingt Schweiz zu neuen Schutzmaßnahmen!
Im Kanton Bern wurde am 4. November 2025 Vogelgrippe bei einem Wildvogel festgestellt. Beobachtungsgebiete werden eingerichtet.

Alarmstufe Rot: Vogelgrippe zwingt Schweiz zu neuen Schutzmaßnahmen!
In der Schweiz wurde am 4. November 2025 ein Ausbruch der Vogelgrippe bei einer Graugans bestätigt, was die Behörden dazu zwingt, sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Gemäß einer neuen Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) werden Beobachtungsgebiete eingerichtet, die sich über drei Kilometer entlang der Ufer des Bielersee, Murtensee und Neuenburgersee erstrecken. In diesen Zonen müssen Geflügelhalter spezielle Schutz- und Hygienemaßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Für alle Betriebe mit mindestens 50 Tieren gelten strenge Auflagen. Diese verlangen unter anderem, dass kein Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel besteht und dass Biosicherheitsstandards eingehalten werden, wie die getrennte Haltung von Arten und das Einhalten von Hygienemaßnahmen bei Stallarbeiten. Die Bevölkerung wird außerdem aufgefordert, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und Funde sofort den Behörden zu melden. Ein Übertragungsrisiko auf den Menschen bleibt zwar sehr gering, doch die Vorsicht ist angesichts der neuen Verordnung von größter Bedeutung. Diese tritt am 6. November in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.