Der Staatsrat des Kantons Freiburg fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten mit jährlichen 50.000 Franken. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich an Gemeinden, Sportvereine, Theatergruppen und andere Organisationen, die Veranstaltungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen anbieten. Projektanträge müssen bis zum 28. Februar 2025 beim Sozialvorsorgeamt eingereicht werden.
Im Jahr 2024 werden 20 verschiedene Projekte unterstützt, die die Inklusion behinderter Menschen in Bereichen wie Sport, Kunst und Freizeit fördern. Bereits seit 2021 sind es insgesamt 43 geförderte Projekte. Zu den Highlights gehört der J+S-Kurs zur Inklusion im Fußball, der im Juni stattfand, sowie ein in Gebärdensprache übersetztes Konzert im Juli, das hörgeschädigten Menschen die Teilnahme am Festival „Les Georges“ ermöglichte.