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Der Generalstaatsanwalt und die Staatsräte der Direktion für Gesundheit und Soziales sowie der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion haben im Dezember 2025 einen neuen Leitfaden zur Verbesserung der Überwachung bei häuslicher Gewalt verabschiedet. Dieser Schritt folgt dem tragischen Femizid von Epagny im April 2025 und wurde von einer speziellen Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Der Leitfaden ist für alle beteiligten Institutionen verbindlich, darunter Gerichte, Polizei, Jugendämter und Beratungsstellen.

Die Arbeitsgruppe identifizierte wesentliche Mängel, insbesondere einen unzureichenden Austausch von Informationen und fehlende einheitliche Standards in der Risikobewertung. Um diese Probleme zu adressieren, fordert der Leitfaden die Entwicklung eines gemeinsamen Instruments zur Risikobewertung sowie entsprechende Schulungen für die beteiligten Akteure. In besonders kritischen Fällen sollen zudem klare Verfahren für die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft etabliert werden, um schneller und effektiver reagieren zu können.

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Mit dieser Initiative wird ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung häuslicher Gewalt unternommen, um sicherzustellen, dass diese tragischen Fälle in Zukunft besser erkannt und behandelt werden.

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