Am 15. September 2024 trat die neue Datenschutzverordnung (DSV) in der Schweiz in Kraft, die es nun ermöglicht, personenbezogene Daten an US-Unternehmen zu übermitteln, die gemäß dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Der Bundesrat hat entschieden, diese zertifizierten Unternehmen in die Liste der Organisationen aufzunehmen, die ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß dem Schweizer Datenschutzgesetz gewährleisten. Damit steigt das Schutzniveau für diese Unternehmen und erleichtert den Austausch von Daten zwischen der Schweiz und den USA.
Die Zertifizierung muss jährlich erneuert werden, und der Bundesrat wird regelmäßig die Bedingungen für diesen Angemessenheitsbeschluss überprüfen. Während die neuen Regelungen eine Erleichterung darstellen, bleiben die bestehenden Vorschriften zur Auslagerung von Daten nach den Artikeln 18 bis 21 des Datenschutzgesetzes unverändert. Das bedeutet, dass öffentliche Organisationen, die dem Datenschutzgesetz unterliegen, sicherstellen müssen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen auch beim Umgang mit zertifizierten US-Unternehmen einhalten. Weitere Informationen sind auf der speziellen Internetseite zum Thema Auslagerung verfügbar.