Revolution im Freiburger Justizsystem: Fünf Behörden statt 18!

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Der Staatsrat überweist dem Grossen Rat den Entwurf zur Revision des Justizgesetzes zur Optimierung der Freiburger Judikative.

Der Staatsrat überweist dem Grossen Rat den Entwurf zur Revision des Justizgesetzes zur Optimierung der Freiburger Judikative.
Der Staatsrat überweist dem Grossen Rat den Entwurf zur Revision des Justizgesetzes zur Optimierung der Freiburger Judikative.

Revolution im Freiburger Justizsystem: Fünf Behörden statt 18!

Die große Justizreform in Freiburg nimmt Fahrt auf! Der Große Rat behandelt jetzt den Entwurf zur Revision des Justizgesetzes, der eine umfassende Umstrukturierung der gesamten Judikative anstoßen soll. Ziel: Die Verbesserung der Verwaltung und Leitung von Gerichtsbarkeiten, die Schlichtung zu fördern und die fortlaufende Zunahme an Entscheidungsverfahren zu stoppen.

In einem Vernehmlassungsverfahren, das zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 stattfand, zeigten sich die meisten Beteiligten einverstanden mit den vorgeschlagenen Änderungen. Künftig sollen die derzeit 18 Gerichtsbehörden auf nur fünf reduziert werden, darunter ein zentrales Straf- und Zivilgericht, das die bestehenden Bezirksgerichte zusammenführt. Neuer Generalsekretär der Behörden soll die Entlastung der Richter und Gerichtsschreiber ermöglichen, sodass diese sich mehr auf ihre richterlichen Aufgaben konzentrieren können.

Zusätzlich werden zwei neue Schlichtungseinheiten geschaffen, die die bestehenden Kommissionen ergänzen. Ein So genannter „Schlichtungsboom“ steht bevor! Die parlamentarische Kommission zur Analyse des Entwurfs ist bereits gebildet – die Arbeiten am Justizgesetz können bald starten!