Ab dem 1. Januar 2025 wird das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht umgekrempelt! Künftig werden Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Forderungen wie Steuern und Geldstrafen direkt auf Konkurs statt auf Pfändung fortgesetzt, wenn die betroffene Person im Handelsregister eingetragen ist. Dies ist eine drastische Änderung, die die Spielregeln für viele Unternehmer in der Schweiz grundlegend verändert.
Die bundesgesetzlich vorgesehenen Ausnahmen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht werden abgeschafft, um dem missbräuchlichen Konkurs einen Riegel vorzuschieben. Ein klarer Schritt in Richtung Transparenz und Gerechtigkeit! Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Verantwortlichkeit der Unternehmen zu stärken und unlauterem Verhalten einen Strich durch die Rechnung zu machen. Echtgeld-Forderungen stehen nun im Fokus!