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Der Steuerfuss der direkten kantonalen Steuern bleibt für die Steuerperiode 2025 unverändert bei 96 % für natürliche Personen und bei 100 % für andere direkte Steuern. Eine wichtige Neuerung betrifft die Besteuerung von Leibrenten: Ab 2025 werden sie nicht mehr pauschal mit 40 % besteuert, sondern nach dem Ertragsanteil. Zudem wird die umstrittene Minimalsteuer von 50 Franken aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit formell aufgehoben.

Eine Steuerermässigung von 0,01 % wird für steuerbare Eigenkapital auf konzerninterne Darlehen eingeführt. Außerdem können Arbeitslosenkassen ab 2025 Bescheinigungen für ausgezahlte Leistungen direkt, insbesondere elektronisch, an die Veranlagungsbehörde übermitteln. Die Änderungen für das Jahr 2026 hängen von dem Ausgang eines Referendums ab.

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