Vogelgrippe-Alarm in Grengspitz: Warnung für Geflügelhalter!

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Im Kanton Freiburg wurde am 3. Dezember 2025 erstmals Vogelgrippe bei einem Haubentaucher nachgewiesen. Maßnahmen zur Eindämmung sind erforderlich.

Im Kanton Freiburg wurde am 3. Dezember 2025 erstmals Vogelgrippe bei einem Haubentaucher nachgewiesen. Maßnahmen zur Eindämmung sind erforderlich.
Im Kanton Freiburg wurde am 3. Dezember 2025 erstmals Vogelgrippe bei einem Haubentaucher nachgewiesen. Maßnahmen zur Eindämmung sind erforderlich.

Vogelgrippe-Alarm in Grengspitz: Warnung für Geflügelhalter!

Am 3. Dezember 2025 wurde in Grengspitz bei einem Haubentaucher das gefährliche Vogelgrippevirus nachgewiesen! Sofort reagierte das Landwirtschafts- und Veterinäramt (LSVW) und richtete eine Kontrollzone von 1 km um die Fundstelle ein. Alle Geflügelhalter sind dringend aufgefordert, strenge Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Für Halter von 50 oder mehr Vögeln, insbesondere von Gänsen, Enten und Straussen, gelten nun spezielle Vorschriften: Der Auslauf des Hausgeflügels muss in einen geschlossenen Bereich beschränkt werden. Fütterungs- und Tränkplätze müssen wildvogelgeschützt sein, und geschlossene Ställe oder Haltungssysteme sind Pflicht. Auch Hobbyhalter werden angehalten, diese Maßnahmen dringend zu befolgen, um die Sicherheit ihrer Tiere zu gewährleisten.

Zusätzlich werden Spaziergänger gewarnt: Bei Funden von toten Möwen oder Stelzvögeln ist sofort der Wildhüter zu informieren, und es wird geraten, die Tiere nicht anzufassen. Geflügelhalter müssen sich zudem umgehend bei den Behörden registrieren. Es ist höchste Zeit, wachsam zu sein – die Vogelgrippe ist zurück!