Vogelgrippe-Gefahr: Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter im Mittelland!
Im Kanton Zürich wurde ein neuer Fall von Vogelgrippe bei einer Graugans bestätigt. Strenge Biosicherheitsmassnahmen sollen die Ausbreitung verhindern.

Vogelgrippe-Gefahr: Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter im Mittelland!
Nach dem ersten Nachweis eines Vogelgrippefalls am 4. November im Kanton Bern wurde am 12. November das Virus auch bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich bestätigt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusätzliche Beobachtungsgebiete entlang der Gewässer im Mittelland festgelegt. In diesen Regionen sind strenge Schutz- und Hygienemaßnahmen für Geflügelhaltungen erforderlich.
Die Geflügelhalter sind verpflichtet, strikte Biosicherheitsmaßnahmen anzuwenden, um jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Ein wachsames Auge ist nötig, um Symptome wie Atembeschwerden, Apathie oder plötzlichen Rückgang der Legeleistung frühzeitig zu erkennen. Bei verdächtigen Anzeichen müssen Tierärzte umgehend informiert werden. Zudem wird die Bevölkerung aufgefordert, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren, sondern diese sofort den zuständigen Behörden zu melden. Trotz der Vorfälle bleibt die Gefahr einer Übertragung des Virus auf Menschen äußerst gering, und der Verzehr von Geflügelprodukten bleibt unbedenklich.