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Der Conseil d’Etat hat zwei wegweisende Erlass angenommen, die darauf abzielen, die Kohlenstoffbilanz beim Bau zu reduzieren, Überhitzung in Gebäuden während des Sommers zu verhindern und die Installation von Solarpanelen auf Dächern zur Norm zu machen. Mit diesen Maßnahmen wird der bestehende Rahmen zur Minimierung der Umweltbelastung durch Bauprojekte gestärkt und die energetische Resilienz des Kantons verbessert.

Der erste Erlass definiert die Kohlenstoffbilanz und legt Grenzwerte fest, die ab 2034 für Neubauten und größere Renovierungen gelten. Bauherren müssen dafür sorgen, dass alle Materialien und deren Transport bis zur Entsorgung emissionsarm sind. Ab 2027 gelten diese Regeln auch für staatliche Bauprojekte. Der zweite Erlass überarbeitet den Energieregulierungsrahmen zur Förderung der Solarenergie, indem er die Installation von Solaranlagen auf neuen und renovierten Gebäuden vorschreibt. Ausnahmen sind für denkmalgeschützte Bauwerke vorgesehen, dennoch können auch diese Solarpanels unter bestimmten Bedingungen installiert werden. Um die Eigentümer zu ermutigen, übernehmen die SIG die Anschlusskosten, verdoppeln die Subventionen für thermische Solaranlagen und bieten finanzielle Garantien an, um die Installation zu erleichtern.

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