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Die Schaffhauser Polizei hat eine dringende Warnung an Schützinnen und Schützen ausgesprochen: Ab sofort dürfen Ordonnanzwaffen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet transportiert werden! Aufgrund einer neuen Regelung verweigern die deutschen Behörden die Ausstellung von Jahresdurchgangsscheinen, was die Mitnahme von persönlichen Ordonnanzwaffen wie dem Sturmgewehr 90 oder 57 auf zuvor erlaubten Routen unmöglich macht.

Die Konsequenzen sind klar: Selbst mit einem Europäischen Feuerwaffenpass sind die Waffen nicht mehr erlaubt auf den Durchgangsstrecken über Deutschland. Schützen müssen jetzt dringend darauf achten, nicht über nicht besetzte Zollstellen zu fahren, da dies ebenfalls geahndet werden kann. Wer nicht über eine individuelle Genehmigung verfügt, sollte die Durchgangsstrecken meiden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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