Am 5. Dezember 2024 wird im Kanton St.Gallen für die berechtigten Bewirtschafter und Sömmerungsbetriebe die Schlusszahlung der Direktzahlungen fällig. Diese Finanzspritze umfasst wichtige Beiträge: Ganzjahresbetriebe erhalten den Übergangsbeitrag, die Getreidezulage sowie Nachzahlungen, während Sömmerungsbetriebe mit Sömmerungsbeiträgen und BFF-QII- sowie LQ-Beiträgen bedacht werden.
Die Betriebe bekommen eine einsprachefähige Verfügung, und die vollständige Abrechnung ist bequem auf dem agriPortal einsehbar. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Landwirtschaft im Kanton St.Gallen gemacht!