Zürich reformiert Meldewesen: Einheitliche Einwohnerregister in Sicht!
Die überarbeitete Regelung der Zürcher Einwohnerregister verbessert die Datenerfassung und fördert die Zusammenarbeit der Gemeinden im Gesundheitswesen.
Zürich reformiert Meldewesen: Einheitliche Einwohnerregister in Sicht!
Die Zürcher Einwohnerregister stehen vor einer umfassenden Überarbeitung! Seit 2016 regelt das Gesetz über das Meldewesen, wie die Gemeinden ihre Daten verwalten. Doch nun zeigen sich Lücken: Unterschiedliche Erfassungen mindern die Qualität der Daten in der kantonalen Einwohnerdatenplattform (KEP). Aus diesem Grund hat die Direktion der Justiz und des Innern nun klare Anpassungen beschlossen, die das gesamte Meldesystem modernisieren.
Zukünftig dürfen die Gemeinden nur die vom Bund und Kanton vorgegebenen Daten – wie vollständige Namen und Geburtsdaten – in ihren Registern führen. Weitere Informationen müssen separat gespeichert werden. Diese Neuerung soll für ein einheitliches System sorgen. Zudem wird die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtert: Gemeindenahe Organisationen können künftig direkt Daten aus der KEP abrufen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Außerdem wird nun eine einheitliche Regelung für die Erfassung von Minderjährigen eingeführt, um Transparenz bei der Niederlassung zu gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Gemeinden dürfen künftig Personen, deren Aufenthaltsort nach einem Wegzug unbekannt ist, aus ihren Registern streichen. Diese Anpassungen sind essenziell für eine zeitgemäße, effiziente und gesetzesgerechte Verwaltung der Einwohnerdaten im Kanton Zürich und haben große Bedeutung für die Digitalisierung des Meldewesens.