Der Kanton Zürich plant bedeutende Änderungen zur Verbesserung der sozialen Versorgung ab dem 1. Januar 2025. Einkommensschwache ältere Menschen können künftig psychosoziale Betreuungsleistungen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten in Anspruch nehmen. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote angehoben, um den Senioren ein selbstbestimmtes Wohnen in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Auch die Frauenhäuser profitieren von einem Teuerungsausgleich in Höhe von 1,1 Prozent, wodurch sie weiterhin rund um die Uhr Schutz für gewaltbetroffene Frauen bieten können. Diese Unterstützung beläuft sich auf etwa 2 Millionen Franken pro Jahr. Darüber hinaus wird die Sicherheitsdirektion Organisationen unterstützen, die Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution helfen. Der Grundbedarf der Sozialhilfe wird um 2,9 Prozent angehoben, und für Asylbewerber wird ein Mindestansatz von 70 Prozent für die Lebensunterhaltsunterstützung festgelegt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die soziale Unterstützung im Kanton zu harmonisieren und an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.