Neuer dritter Verkaufssonntag im Aargau: Gemeinden übernehmen das Zepter!

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Der Grosse Rat Aargau erlaubt Gemeinden einen dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag ab 1. September 2025.

Neuer dritter Verkaufssonntag im Aargau: Gemeinden übernehmen das Zepter!

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat entschieden: Ab dem 1. September 2025 dürfen Gemeinden einen dritten bewilligungsfreien Sonntag für den Verkauf von Waren ansetzen! Diese spannende Regelung wird mit der Anmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Realität. Momentan gibt es bereits zwei solcher Sonntag im Advent, die vom Regierungsrat festgelegt werden.

Mit dieser Gesetzesänderung haben die Gemeinden nun die Freiheit, das Datum ihres dritten verkaufsoffenen Sonntags selbst zu bestimmen – allerdings nur außerhalb von kantonalen Feiertagen oder Adventssonntagen. Ein Mindestvorlauf von neun Monaten zur Planung ist erforderlich, und die Daten müssen offiziell veröffentlicht werden. Spätestens zehn Tage nach der Genehmigung müssen diese Termine dem entsprechenden Amt gemeldet werden. Das bedeutet große Veränderungen für die lokale Geschäftswelt!