Aargau

Wahlrechtsreform: Größere Fristen für Stimmrechtsbeschwerden vorgeschlagen!

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat dem Antrag des Regierungsrats zugestimmt und empfiehlt, das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) zu ändern. Der Vorschlag sieht vor, die Fristen für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden von derzeit drei auf zehn Tage zu verlängern – mit Ausnahme von zweiten Wahlgängen, wo die Frist bei drei Tagen bleibt. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Wähler genügend Zeit haben, um ihre Anliegen zu klären.

Während einer Sitzung am 27. Juni 2025 kam die AVW zu dem Konsens, dass die drei Tage für Beschwerden unangemessen kurz sind. Eine Mehrheit der Mitglieder fordert sogar eine weitere Fristverlängerung auf zwanzig Tage und möchte eine Regelung einführen, die auch für die Beschwerdeantwort eine Frist festlegt, die der Beschwerdefrist entspricht. Die Kommission hat die Gesetzesänderung einstimmig angenommen. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im August 2025 über das Anliegen beraten.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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