Im Kanton Aargau wird der Instrumentalunterricht grundlegend reformiert! Der Regierungsrat hat einen plattformübergreifenden Vorschlag zur Verbesserung des Zugangs und der Verwaltung des Instrumentalunterrichts vorgelegt, der vom 22. August bis zum 22. November 2025 öffentlich diskutiert wird. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen bis 22 Jahren ein Mindestangebot an Musikunterricht, einschließlich Sologesang und Ensembleunterricht, zu garantieren. Dieser Schritt soll die Kosten für Eltern um insgesamt 4,6 Millionen Franken senken.
Der bisherige Instrumentalunterricht der 6. bis 9. Klassen war ein kostenfreies Wahlfach mit gravierenden Mängeln – kein einheitliches Angebot und komplizierte Personalverwaltungen sorgten für Frustration. Der neue Plan sieht vor, dass die Musikschulen den Unterricht unter einheitlichen Vorgaben anbieten, und verspricht, die Anstellung der Lehrer zu vereinfachen, indem nur noch eine Anstellungsbehörde zuständig ist. Zudem werden finanzielle Zuschüsse von bis zu 30 Prozent des Lohnaufwands für Lehrkräfte eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Schulen gleiche Bedingungen schaffen können.
In der Anhörung gibt es zudem Vorschläge für ein kostenloses Grundjahr und Mindestgrößen für Musikschulen, die noch auf Zustimmung warten. Die gesetzlichen Änderungen zur Reform werden schließlich im Kulturgesetz verankert, und eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung könnte frühestens Ende 2027 erfolgen.