Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Steuergesetzrevision in zwei Maßnahmenpaketen zu prüfen und umzusetzen, wie vom Regierungsrat beantragt. Die Diskussion über den Kinderabzug war besonders hitzig, da die VWA den Vorschlag, die Erhöhung zu reduzieren, ablehnte und stattdessen eine Anhebung auf bis zu 9.300 Franken unterstützte. Zudem stimmte die Kommission für eine Reduktion der obersten Einkommenssteuerstufe auf 9,75 Prozent.
Gab es auch Widerstand? Ja! Der Antrag zur Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Stattdessen wird die geltende Besteuerung beibehalten. Die VWA plant, die verschiedenen Maßnahmen des ersten und zweiten Umsetzungspakets ab 2025 und 2026 in Kraft zu setzen. Der Große Rat wird die Vorschläge voraussichtlich im Dezember 2024 beraten. Die Festlegungen sind von enormer Bedeutung für die steuerliche Zukunft des Kantons!