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Das Landgericht Hamburg hat ein klares Urteil gefällt: Shelby Lynn darf nicht länger behaupten, dass ihr beim „Rammstein“-Konzert in Vilnius am 22. Mai 2023 Drogen in ihren Drink gemischt wurden. Diese Vorwürfe hatten eine Welle der Empörung ausgelöst, die sich weltweit gegen den Sänger der Band, Till Lindemann, richtete. Lynn warf der Band vor, sie und andere Frauen mit K.O.-Tropfen in einer von Rammstein organisierten Party betäubt zu haben.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass es sich um unbegründete Tatsachenbehauptungen handelt. Lynn konnte nicht beweisen, dass Mitglieder der Band Drogen in ihr Getränk gegeben hätten. Somit wurden auch die strafrechtlichen Ermittlungen, die aufgrund ihrer Anschuldigungen in Vilnius und bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet wurden, eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Vorwürfe sind damit rechtlich widerlegt.

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