Liechtenstein modernisiert Treuhandgesetze: Mehr Schutz für Kunden!

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Die Regierung Liechtensteins hat am 23. September 2025 einen Vernehmlassungsbericht zur Stärkung der Aufsicht im Treuhandsektor verabschiedet. Ziel ist die Modernisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung des Kundenschutzes und der internationalen Reputation.

Liechtenstein modernisiert Treuhandgesetze: Mehr Schutz für Kunden!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 23. September 2025 einen wichtigen Vernehmlassungsbericht zur Reform des Treuhandrechts verabschiedet. Die Anpassungen betreffen das Treuhändergesetz (TrHG), das 180a-Gesetz, das Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) und das Gesetz über die Finanzmarkaufsicht (FMAG). Ziel dieser Maßnahmen ist die gezielte Stärkung des Aufsichtssystems im Treuhandbereich, um den Schutz für Kunden und Treuhänder nachhaltig zu verbessern und die Reputation des liechtensteinischen Finanzplatzes zu festigen.

Die Anpassungen im 180a-Gesetz sollen die Vertrauenswürdigkeit sowie die Kriterien für den Entzug von Bewilligungen an die neuen Standards des TrHG anpassen. So wird eine einheitliche Anwendung der relevanten Aufsichtsregelungen sichergestellt. Interessierte können den Vernehmlassungsbericht in der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li einsehen. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 23. Dezember 2025.