Liechtenstein verschärft Kriegsmaterialgesetz: Strengere Strafen drohen!

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Die Regierung Liechtensteins hat am 3. Februar 2026 den Bericht zur Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet, wobei das Finanzierungsverbot für verbotenes Kriegsmaterial unverändert bleibt.

Liechtenstein verschärft Kriegsmaterialgesetz: Strengere Strafen drohen!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 3. Februar 2026 einen entscheidenden Schritt unternommen und einen Bericht zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet. Damit bleibt das bestehende Verbot der Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial unangetastet, was heißt: Jede Unterstützung für solche Waffen bleibt strikt untersagt.

Liechtenstein nimmt in Europa eine besondere Stellung ein, insbesondere wenn es um die strafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Finanzierungsverbot geht. Das Gesetz bestraft sowohl die direkte als auch die indirekte Finanzierung von illegalem Kriegsmaterial, wobei bereits der bedingte Vorsatz („Eventualvorsatz“) ausreicht, um strafrechtlich verfolgt zu werden. Diese Regelung ist deutlich strenger als in Nachbarländern wie der Schweiz und Österreich, wo solche Delikte milder behandelt werden. Der materielle Schutz des Gesetzes bleibt weiterhin stark verankert.