Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in mehreren Ostschweizer Kantonen – darunter Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und St. Gallen – haben seit 2019 mit den Krankenversicherern über die Höhe der Entschädigung für ihre Leistungen gestritten. Nun haben die Kantonsregierungen entschieden, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen, was Auswirkungen auf die Vergütung ab 2021 haben wird. Bislang lag der Taxpunktwert seit 2014 unverändert, und die Ärztinnen und Ärzte gehören zu den am schlechtesten bezahlten in der Schweiz.
Die Erhöhung wird sich auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken – je nach Kanton wird mit einem Anstieg von 0,59 bis 0,75 Prozent gerechnet. Die Kantonsregierungen argumentieren, die Anpassung sei nötig, da die Ärzte die niedrigsten Einnahmen aus ärztlichen Leistungen erzielen und der Medizinbereich somit unterstützt werden muss. Bis die Entscheidungen rechtskräftig sind, besteht für die Parteien die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.