Förderschwerpunkt mit Swisslos-Fonds: Klarheit für Klimaschutz-Projekte!

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Der Regierungsrat präzisiert die Swisslos-Fonds-Verordnung zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ab 2025.

Förderschwerpunkt mit Swisslos-Fonds: Klarheit für Klimaschutz-Projekte!

Am 1. Juli 2025 wird ein neuer Förderschwerpunkt für Klimaschutz, Biodiversität und Zirkularität eingeführt, der für vier Jahre gültig ist. Dieser Schritt soll das zivilgesellschaftliche Engagement stärken und gemeinnützige Projekte in diesen Bereichen finanziell unterstützen. Im Rahmen dieser Einführung wurden Unklarheiten zur Verordnung über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds aufgearbeitet, was den Regierungsrat veranlasste, präzisierende Änderungen vorzunehmen.

Wesentliche Änderungen betreffen § 2 Abs. 1 der Verordnung: Mit dem Zusatz des Begriffs „namentlich“ wird deutlich, dass Mittel aus dem Swisslos-Fonds nicht nur für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke verwendet werden können, sondern auch für andere Bereiche wie Jugend, Bildung und Umweltschutz. Darüber hinaus wurde § 4 angepasst, um zu ermöglichen, dass für Tagungen und ähnliche Veranstaltungen finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, sofern diese einen gemeinnützigen Charakter haben und sich an die Allgemeinheit richten. Diese Anpassungen sollen die Anwendung der Swisslos-Fonds-Verordnung im Kontext des neuen Förderschwerpunkts vereinfachen.