Das Tiefbauamt warnt: Grundstückseigentümer müssen in diesem Winter ihre Gehwege von Schnee und Eis befreien! Hierbei ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen für Fußgänger zu sichern. Der geräumte Schnee darf am Rand des Trottoirs abgelagert werden, jedoch müssen Straßenrinnen und Entwässerungsschächte frei bleiben, damit das Schmelzwasser ablaufen kann. Um Glatteis zu bekämpfen, sollten feinkörnige Streumittel wie Splitt oder Sand verwendet werden, wobei Streusalz nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden sollte.
Der lang ersehnte staatliche Winterdienst auf den Trottoirs wird frühestens im nächsten Winter greifbar. Der Regierungsrat plant dazu, dem Grossen Rat Mitte 2024 eine Vorlage vorzulegen. Erst nach einem Beschluss können Ausschreibungen für die erforderlichen Anschaffungen von Pflügen und Sole-Sprühgeräten starten. Im Gegensatz dazu kümmert sich die Stadtreinigung bereits jetzt um die Räumung von Schnee und Eis auf den Straßen und verteilt vorbeugend Feuchtsalz, um Umweltschäden zu minimieren. Hochbetrieb herrscht während und nach Schneefällen, wobei Hauptverkehrsstraßen und Busrouten Vorrang haben!