Alarmstufe Rot: Vogelgrippe breitet sich im Stadtweiher Wil aus!

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Ab dem 25. November 2025 gelten in der gesamten Schweiz erweiterte Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe zur Eindämmung der Seuche.

Ab dem 25. November 2025 gelten in der gesamten Schweiz erweiterte Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe zur Eindämmung der Seuche.
Ab dem 25. November 2025 gelten in der gesamten Schweiz erweiterte Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe zur Eindämmung der Seuche.

Alarmstufe Rot: Vogelgrippe breitet sich im Stadtweiher Wil aus!

Seit Anfang November 2025 gibt es in der Schweiz besorgniserregende Nachrichten: Mehrere Wildvögel, darunter Enten und ein Schwan, wurden positiv auf das hochpathogene Vogelgrippevirus getestet. Besonders alarmierend ist der Fund in Wil (SG), wo die betroffenen Tiere nicht Zugvögel sind, sondern dauerhaft in einem Stadtweiher leben. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer starken Verbreitung des Virus in Europa, insbesondere unter Zugvögeln.

In Reaktion auf diese Situation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seine Verordnung angepasst. Ab dem 25. November 2025 gilt in der ganzen Schweiz eine strikte Regelung für alle Geflügelhalter. Diese müssen sicherstellen, dass Geflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat, ihre Ställe schützen und strenge Hygienemaßnahmen einhalten. Zudem sind Zusammenkünfte von Geflügel, wie Märkte oder Ausstellungen, eingeschränkt. Die Gesundheit der Tiere steht an erster Stelle, und Geflügelhalter sind angehalten, bei verdächtigen Symptomen sofort ihre Tiere zu beobachten und einen Tierarzt zu informieren. Menschen sind von der Vogelgrippe, die sehr ansteckend ist, in der Regel nicht betroffen, solange sie den nötigen Abstand halten.