Ab dem 1. Januar 2025 wird das Gebäudeprogramm des Kantons um neue Förderbeiträge erweitert, um den Austausch von elektrischen und fossilen Heizungen durch klimafreundliche Lösungen zu unterstützen. Insgesamt stehen 4,8 Millionen Franken für das Jahr 2025 zur Verfügung, gefolgt von 6,4 Millionen Franken bis 2034, allesamt vollständig vom Bund finanziert. Diese Maßnahmen sind Teil des Klima- und Innovationsgesetzes, das 2023 von der Bevölkerung genehmigt wurde.
Die neuen Maßnahmen betreffen vor allem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen mit einer Leistung von über 70 kW sowie von Elektroheizungen durch Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen und Holzfeuerungen. Zusätzlich wird ein Bonus für Hauseigentümer gewährt, die eine umfassende Sanierung planen. Am 14. Januar 2025 können die entsprechenden Fördergesuche online eingereicht werden. Das bestehende Programm wird zudem angepasst, um die Förderbeiträge zu optimieren und dessen Fortbestand zu sichern.