Der Bund hat ein neues Klima- und Innovationsgesetz mit einem Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken für die nächsten 10 Jahre eingeführt. Diese Fördermaßnahmen, die einzigartig auf den Austausch von Öl- oder Gasheizungen ab 70 kW sowie den Umstieg auf moderne Heizsysteme mit erneuerbaren Energien abzielen, treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dem 14. Januar 2025 können Hauseigentümer ihre Fördergesuche online einreichen.
Der Kanton hat Anpassungen am bestehenden Gebäudeprogramm vorgenommen, um die neuen Maßnahmen effektiv zu integrieren. Unter anderem wurde der Förderbeitrag für die Maßnahme M-01 von 60 auf 50 Franken pro m² gesenkt. Zudem wird die bisherige Obergrenze von 100.000 Franken für die Fernwärmeförderung aufgehoben, um den Anschluss an Fernwärmenetze attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig wird die Finanzhilfe für GEAK-Plus-Beratungsberichte um zwei Jahre verlängert, um Eigentümern von größeren Gebäuden weitere Anreize zur Gesamtsanierung zu bieten.