Neues Gemeinde-Gesetz: Freiheit für lokale Entscheidungen in Freiburg!
Der Staatsrat überweist den Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Gemeindegesetzes an den Grossen Rat zur weiteren Prüfung.

Neues Gemeinde-Gesetz: Freiheit für lokale Entscheidungen in Freiburg!
In einer historischen Sitzung am 15. Dezember 2025 hat der Staatsrat den Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden genehmigt. Dieses wegweisende Dokument, das zwischen Februar und Mai 2025 in die Vernehmlassung gegeben wurde, ermöglicht den Gemeinden im Kanton Freiburg erheblich mehr Entscheidungsfreiheit. Statt ein einheitliches Gemeindemodell vorzuschreiben, vertrauen die Autoren des Entwurfs auf die Urteilsfähigkeit der gewählten Gemeindebehörden, die somit besser auf lokale Bedürfnisse eingehen können. Die Verpflichtung, einen Generalrat einzusetzen, wird abgeschafft, und viele Reglemente der Gemeindelegislativen benötigen nicht mehr die Genehmigung kantonaler Behörden.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die interkommunale Zusammenarbeit gelegt, die in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Der neue Entwurf eröffnet innovative Möglichkeiten zur Anpassung der Governance von Gemeindeverbänden, um spezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen. Nach mehr als drei Jahren intensiver Arbeit wird der Entwurf nun an das Parlament überwiesen, mit dem Ziel, die parlamentarischen Arbeiten noch vor Ende der Gemeindelegislatur 2025 abzuschließen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird schrittweise erfolgen, um den Gemeinden Zeit zur Vorbereitung auf den Übergang zu geben und den neu gewonnenen Spielraum optimal zu nutzen.