Revolution im Baurecht: So wird das Genehmigungsverfahren jetzt schneller!
Der Staatsrat lädt zur öffentlichen Vernehmlassung zu geplanten Änderungen des Raumplanungsrechts ein, um Verfahren zu optimieren und zu beschleunigen.

Revolution im Baurecht: So wird das Genehmigungsverfahren jetzt schneller!
Der Entwurf zur Revision des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) bringt bedeutende Veränderungen im Baubewilligungsverfahren mit sich. Aktuelle Statistiken zeigen, dass im Jahr 2024 die durchschnittliche Dauer von der Einreichung eines Dossiers bis zur Entscheidung des Oberamts 139 Tage betrug. Um die Verfahren zu beschleunigen, schlägt der Staatsrat unter anderem vor, die 20-tägige Konsultationsphase zu streichen und die Gemeinden gleichzeitig mit den Fachdiensten anzuhören. Dies soll die Bearbeitungsdauer insgesamt verkürzen, auch wenn Gemeinden nun 30 Tage für ihre Gutachten haben.
Zusätzlich wird der Artikel 90 RPBR angepasst, um eine verbindliche Frist von 15 Tagen für die erste Prüfung von Dossiers durch die Gemeinden festzulegen. Vorprüfungsgesuche müssen künftig direkt beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) eingereicht werden, was eine weitere Zeitersparnis verspricht. Die Revision bringt auch wichtige punktuelle Anpassungen im Raumplanungsgesetz mit sich, wie beispielsweise Erleichterungen für den gemeinnützigen Wohnbau und die Befreiung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge von der Baubewilligungspflicht. All diese Maßnahmen sollen die Effizienz im Bauwesen erheblich steigern.