Lohnreform im Kanton Glarus: Neue Lohnbänder und höhere Entschädigungen!
Der Glarner Regierungsrat hat am 6. Januar 2026 Änderungen der Lohnverordnung zur Vernehmlassung geschickt, um die Lohnbänder zu reduzieren und eine Anpassung an die Teuerung vorzunehmen.

Lohnreform im Kanton Glarus: Neue Lohnbänder und höhere Entschädigungen!
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 6. Januar 2026 wichtige Änderungspläne zur Lohnverordnung vorgestellt! Künftig werden die Löhne der Staatsangestellten in nur noch zwölf statt 16 Lohnbändern eingeteilt, was die Struktur der Entlöhung erheblich vereinfacht. Zudem sollen die Gehälter des Regierungsrates und der Gerichtspräsidien künftig an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gebunden werden, um eine jährliche Anpassung an die Teuerung zu gewährleisten.
Ab dem 1. Januar 2027 ist eine regelmäßige Überprüfung der Lohnbänder vorgesehen. Der neue Höchstlohn für die Kantonsverwaltung steigt auf 212’163 Franken, eine Erhöhung um zwei Prozent seit der letztjährigen Anpassung. Auch die Löhne des Regierungsrates, die seit Juli 2018 bei 216’000 Franken liegen, sollen erneut um zwei Prozent angehoben werden – allerdings bleibt der Reallohn im Vergleich zu 2018 weiterhin unter Druck. Diese Vorschläge wurden zur elektronischen Vernehmlassung auf www.gl.ch/vernehmlassungen-dfg veröffentlicht.