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Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 9. Dezember 2025 die Initiative zur umfassenden Reform des Wasserrechts ins Leben gerufen. Geplant ist die Schaffung eines neuen kantonalen Wassergesetzes, das eine ganzheitliche Regelung der Wasserbewirtschaftung vorsieht. Im Zentrum der Reform steht die Motion «Kantonales Wasserbaugesetz», die bereits im Oktober 2024 von Landrätin Regula N. Keller und weiteren Unterstützern eingereicht wurde.

Ziel der Reform ist es, sowohl das Wasserbaurecht als auch verfahrensrechtliche Vorschriften zu überprüfen und zu konsolidieren. Der Regierungsrat beabsichtigt, die bestehenden Rechte der privaten Grundeigentümer über die Gewässer beizubehalten. Das Konzept sieht zudem eine geordnete Einteilung der Gewässer nach ihrer Bedeutung vor, ohne die Eigentumsverhältnisse zu verändern. Um die Übertragung der Kosten für wasserbauliche Maßnahmen auf die Nutznießer zu regeln, soll das Perimeterverfahren gesetzlich verankert werden. Abschließend wird der Landrat gebeten, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um die nötige Flexibilität bei der Gesetzesausarbeitung zu gewährleisten.

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