Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 22. Oktober 2024 ein umfassend überarbeitetes Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) vorgestellt, das der Landsgemeinde zur Genehmigung vorgelegt wird. Mit dieser Neuerung reagiert die Regierung auf die veralteten Regelungen des bestehenden öV-Gesetzes von 1996, das nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das revidierte Gesetz wird die Organisation, Planung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs anpassen und die Grundmobilität für alle Glarner Ortschaften garantieren. Künftig wird der Kanton alle nicht vom Bund finanzierten Angebote voll übernehmen, während die Gemeinden keine Kostenbeteiligung mehr leisten müssen.
Ein entscheidendes Element des neuen öVG ist die Möglichkeit, eine Diskussion über die Erschließung von Braunwald anzustoßen. Hierbei steht der Neubau einer Standseilbahn im Fokus, wobei erste Entscheidungen zu den Varianten noch getroffen werden müssen. Der Regierungsrat plant, das neue Gesetz mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen, nachdem es vom Landrat und der Landsgemeinde beschlossen wurde. Die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen werden klar geregelt, um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden und die Mobilität im Kanton Glarus nachhaltig zu sichern.