Der Kanton Glarus hat die Viehsteuer für Nutztierhalter revolutioniert! In einer Sitzung am 25. März 2025 beschloss der Regierungsrat, die Berechnung der Abgabe zu ändern, um der Digitalisierung Rechnung zu tragen. Ab sofort wird die Steuer einheitlich für alle Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel auf 3.50 Franken festgelegt, unabhängig von der Tierart.
Diese Anpassung soll die Finanzierung der Tierseuchenvorbeugung und -bekämpfung gemäß den Vorschriften des Tierschutz- und des Tierseuchengesetzes sicherstellen. Stattdessen sich von der empfangenen Viehzählung zu leiten, wird künftig die durchschnittliche Anzahl der im Vorjahr registrierten Tiere in der Tierverkehrsdatenbank zur Berechnung herangezogen. Die neue Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.